Am 01.Mai gingen viele Bochumer*innen gegen den Naziaufmarsch der NPD auf die Straße – entschlossen, die Rassist*innen zu blockieren. Die Polizei allerdings hatte was dagegen und kesselte am Nachmittag ca. 250 Menschen im Bermudadreieck ein, damit die Nazis ungehindert durch die Bochumer Innenstadt laufen konnten.
Nun haben sich die ersten Betroffenen gemeldet und berichtet, dass Sie Vorladungen wegen versuchter gefährlichter Körperverletzung erhalten haben. Die Antirepressionsgruppe empfiehlt in Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe Ortsgruppe Bochum-Dortmund, nicht zu solchen Vorladungen hin zu gehen. Als Beschuldigte*r gilt es, vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Jede Aussage bei der Polizei, insbesondere ohne Kenntnisse über die Aktenlage, kann die Lage nur verschlimmern.
Hat Euer Fall schon ein Aktenzeichen, so raten wir dringend, sich eine anwaltliche Unterstützung zu suchen, die dann Akteneinsicht beantragt. So könnt Ihr erst einmal schauen, was gegen Euch vorliegen soll. Das weitere Vorgehen könnt Ihr dann mit Eurer Anwältin besprechen. Bei der Roten Hilfe Bochum-Dortmund könnt ihr nach Anwält*innen fragen, die sich mit Demogeschehen und anschließender Repression auskennen. Die Ortsgruppe der Roten Hilfe lädt alle Betroffenen, die zu den juristischen Sachen noch Fragen haben, in ihre nächste Sprechstunde am 11.07.2016 um 19.30 Uhr ins Soziale Zentrum Bochum ein.
Weitere Informationen zum Thema Aussageverweigerung findet Ihr in dieser Broschüre der Roten Hilfe e.V.