Betroffenentreffen des 1Mai-Kessels am 30.11.2016 um 19 Uhr im Sozialen Zentrum Bochum

Du bist am 01.05.2016 gegen den NPD-Aufmarsch in Bochum auf die Straße gegangen und hast dich an den Gegendemonstrationen beteiligt? Wurdest du dort Zeuge*in oder Betroffene*r des Polizeikessels im Bermudadreieck oder einer anderen polizeilichen Maßnahme? Oder wolltest du am 19.06.2016 zu einer antirassistischen Demonstration in der Bochumer Innenstadt bzw. warst beim Gegenprostest zum Pegida-Ableger „Daskut“ und wurdest dort Zeuge*in oder Betroffene*r der Polizeischikanen? Vielleicht hast du diesbezüglich schon Post im Briefkasten gehabt, von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, eine Anzeige oder eine Vorladung, vielleicht sogar eine Anklageschrift?

So wie dir geht es vielen anderen Mitmenschen auch. Sie haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam und solidarisch den Repressionen durch die Polizei an beiden Tagen zu begegnen, sie zu verarbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen. Hier stehen sowohl juristische Probleme und Fragen im Raum, als auch die emotionale Unterstützung und gegenseitige Hilfe. Zusätzlich sammelt der Zusammenschluss auch Geld, damit die Betroffenen nicht alleine mit den finanziellen Lasten der Repression darstehen.

Dieser Zusammenschluss lädt alle Betroffenen und Zeug*innen ein, sich ihnen anzuschließen. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 30.11.2016 um 19 Uhr im Sozialen Zentrum Bochum statt.

Hier schon mal erste Tipps zum juristischen Umgang mit der Repression:

// Aussageverweigerung wahrnehmen – Ermittlungen gegen dich selbst nicht noch unterstützen

Alle einer Straftat beschuldigten Menschen in Deutschland haben das Recht auf Aussageverweigerung, durch welche es dir freisteht, keinerlei Aussagen zur Sache machen zu müssen. Egal ob der der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Niemand muss sich selbst belasten und es ist auch ganz normal, dass von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Dieses Recht beinhaltet auch eine polizeiliche Vorladung ignorieren zu können. Hast du eine von der Staatsanwaltschaft bekommen so musst du hingehen – aber trotzdem nichts sagen. Hier empfiehlt es sich mit einem Rechtsbeistand hinzugehen und als einzigen Ausspruch zu sagen: „Ich verweigere die Aussage“. Mit Aussagen zur Sache machst du im Zweifelsfall alles nur noch schlimmer – denn die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermittelt gegen dich, sie sind nicht da um dir da raus zu helfen.

// Strafbefehle nicht akzeptieren, sondern widersprechen

Manchmal meint die Staatsanwaltschaft dass eine Anklage so eindeutig ist, dass sie direkt einen Strafbefehl raus schickt. Wenn du diesen akzeptierst, dann bist du verurteilt. So wie vor Gericht, nur halt eben ohne Verhandlung und der Möglichkeit, dich zu verteidigen. Und warum solltest du das so machen? Du bist gegen Neonazis und Rassist*innen auf die Straße gegangen, das ist nicht verboten, von daher hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Lege also innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein und nehme dir anwaltlichen Beistand. Diesen solltest du dir auch suchen, wenn bei dir eine Anzeige oder eine Anklageschrift gegen dich eingegangen ist.

// Solidarisch handeln – Gemeinsam gegen die Repression!

Denke daran dass nicht nur du, sondern auch hunderte andere Leute von diesen Repressionen, z.B. den Bermudadreieck-Kessel am 01.05.2016, betroffen sind. Vielleicht entlasten Aussagen zum Geschehen ja dich, was eh schon selten genug vorkommt, aber was ist mit den anderen? Es könnte sein dass du mit deinen Aussagen Menschen in den Fokus der Ermittlungen rückst, die wie du, nichts gemacht haben, aber trotzdem Opfer von überzogenen Polizeimaßnahmen geworden sind. Solch Massenpolizeimaßnahmen sind für die einzelne Person schwer zu durchschauen – aber gemeinsam bekommen wir mehr Informationen, können uns gegenseitig helfen, die anderen Demonstrant*innen schützen. Also komm zum Betroffenentreffen. Wann das nächste stattfindet erfährst du auf bochum-dortmund.rote-hilfe.de. Die Rote Hilfe bietet auch individuelle Beratungsmöglichkeiten.