Liebe Interessierte, Liebe Betroffene,
in Bochum hat sich in den letzten zwei Monaten eine Gruppe von Menschen zusammen gefunden, die am 01.Mai und am 19.06. diesen Jahres Opfer von Polizeigewalt und Schikane wurden, nachdem sie an beiden Tagen gegen Neonazi-Aufmärsche protestiert haben. Am 1. Mai, als viele Hunderte Bochumer Bürger*innen gegen den NPD-Aufmarsch protestierten, handelte die Bochumer Polizei eindeutig überzogen, als sie ca. 250 Menschen im Bermudadreieck in einem Kessel über Stunden festsetzte und alle ihre Personalien abgeben mussten. Nicht lange danach stürmten Beamt*innen am 19.06. nahe dem Husemannplatz in eine friedliche Gegenkundgebung zum Pegida-Ableger “Daskut”. Eigentlich war die konstante Abfilmerei der friedlichen Demonstrant*innen schon eine juristisch nicht haltbare Frechheit, doch dabei wollte es die eingesetzte Wuppertaler Hundertschaft wohl nicht lassen. Bei der Stürmung verletzte sie zahlreiche Personen, eine musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dann eskalierte die Polizei durch weitere unbegründete Festnahmen, Schubsereien, Drangsalieren und Platzabsperrungen so lange, dass eine angemeldete Antirassistische Demonstration vom RefugeeStrikeBochum abgesagt werden musste, weil für die Sicherheit der Teilnehmer*innen seitens der Anmelder*innen nicht mehr gesorgt werden konnte.
Wer die beiden Vorfälle erlebt hat und diese Maßnahmen der Polizei nicht hinnehmen will ist herzlich zum Betroffenentreffen am 31.08.2016 um 19 Uhr im Sozialen Zentrum in Bochum eingeladen. Dort trefft ihr auf andere Betroffene und könnte diese unterstützen, sowie Unterstützung bei der Bewältigung der Repression erfahren. Wir besprechen dort die Möglichkeit einer Klage gegen den Kessel vom 1.Mai im Bermudadreieck, planen gemeinsam Solidaritätsaktionen um z.B. die finanziellen Kosten der Repression bewältigen zu können und besprechen die Bochumer Kampagne gegen Polizeigewalt und Repression.
Mittlerweile haben einige Leute von der Justiz Post bekommen – seien es Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Vorladungen zu Gesprächen mit der Polizei. Solltet auch Ihr sowas erhalten haben, so weisen wir auf die Verhaltenstipps der Roten Hilfe e.V. hin: in den ersten beiden Fällen innerhalb der 14-Tagesfrist Widerspruch einlegen. Bei einer polizeilichen Vorladung ist es nicht notwendig zu erscheinen und im Zweifelsfall unterstützt ihr die Ermittlungen gegen Euch nur, wenn Ihr ohne Kenntnis der Aktenlage Aussagen tätigt. Vertreter der Roten Hilfe Ortsgruppe Bochum/Dortmund werden vor Ort sein und können Euch juristische Fragen beantworten.
Bis dahin,
die Antirep-AG Bochum